1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und sonstige vereinbarten Leistungen von kairi weddings & events, vertreten durch Irina Klatt (Inhaberin) – nachstehend auch „Dienstleister“ genannt. Bei Vertragsabschluss ist die aktuelle Fassung maßgeblich.
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Dienstleister und dem Vertragspartner – nachstehend auch Kunde genannt – geschlossen werden. Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn der Dienstleister seine schriftliche Einverständnis gegeben hat.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang
Die Angebote des Dienstleisters an den Kunden sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit der Annahme des Angebotes erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Für Art und Umfang der vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich die mit dem Kunden getroffene vertragliche Vereinbarung gemäß dem Angebot und der dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
Das Vertragsverhältnis umfasst die im vom Kunden unterzeichneten Angebot genannten Leistungen.
Der Kunde stimmt seine Vorstellungen von der geplanten Veranstaltung rechtzeitig im Einzelnen mit dem Dienstleister ab.
Nach schriftlicher Angebotsannahme durch den Kunden ist der Dienstleister berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung zu tätigen. Der Dienstleister agiert im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung als Vermittler Dritter.
Änderungen des Vertrags bzw. des Angebots nach Vertrags- oder Angebotsunterzeichnung haben nur Gültigkeit, wenn sie nach beidseitigem Einverständnis in schriftlicher Form vorliegen.
3. Preise
Es gelten die jeweils aktuellen Preisangaben des Dienstleisters.
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen werden je nach Vereinbarung zum Pauschalpreis, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen berechnet.
Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden, sowie erst während der vom Dienstleister durchgeführten Leistungen als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zu Beginn Vereinbarten um mehr als 15 %, so ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag berechtigt.
Das vom Kunden genannte Budget dient als Orientierung zur Auswahl der benötigten Servicepartner.
Das Erstgespräch ist kostenfrei.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
Mit Vertragsabschluss sind 40 % der Vergütung auf die entsprechende Rechnungsstellung fällig. Weitere 40 % sind acht Wochen vor Veranstaltungstermin nach entsprechender Rechnungsstellung zahlbar. Der Rest in Höhe von 20 % wird mit der Schlussrechnung nach Veranstaltungstermin fällig; in der Schlussrechnung sind dann noch eventuell gebuchte Zusatzleistungen aufgeführt. Der Dienstleister ist berechtigt, auch Teilleistungen abzurechnen.
Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Verzugszinsen werden mit 5,0% berechnet. Ein Zahlungsverzug tritt ab 30 Tagen nach Rechnungseingang ein. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug und zahlt nicht innerhalb einer, in Form einer schriftlichen Mahnung gesetzten Frist, ist der Dienstleister zu einem sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, dem Dienstleister Schadensersatz aufgrund von Nichterfüllung zu leisten.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, nicht bestritten oder durch den Dienstleister anerkannt sind. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat die Verpflichtung, jegliche Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder Änderungen die mit dem Vertrag zusammenhängen unverzüglich mitzuteilen.
Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.
Der Verleih von Dekorationsartikeln ist Gegenstand gesonderter Regelungen, die dem Kunden gegebenenfalls mit dem Angebot übermittelt werden.
Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten in Verzug ist, ist der Dienstleister an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine seinerseits nicht gebunden.
6. Leistungserbringung
Dienstleistungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Leistungsfristen beginnen in jedem Fall dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist und wenn der Kunde die von ihm zu leistenden Informationen übermittelt hat und die Anzahlung geleistet hat, sollte diese im Vorhinein vereinbart worden sein.
Der Dienstleister wird von seiner Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten des Dienstleisters oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.
Gerät der Dienstleister mit seinen Leistungen in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7. Kündigung und Rücktrittsrecht
Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, beiderseits nicht beeinflussbaren und außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zu einem Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber des anderen Vertragspartners zu erfolgen.
Die Kündigung des Vertrages aus außerordentlichen Gründen ist für beide Parteien rechtlich zulässig. Gründe dafür können sein, z.B. :
– die Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und
Fristsetzung,
– die Einleitung eines (vorläufigen) Insolvenzverfahrens über das Vermögen des jeweils
anderen Vertragspartners,
– ein grober Verstoß gegen die vereinbarten Vertragspflichten durch den jeweils anderen
Vertragspartner, sodass eine weitere Durchführung des geschlossenen Vertrages nicht
zumutbar wird.
Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden haben keineGültigkeit. Aufwendungen und Dienstleistungen, die vom Dienstleister bis zum Zeitpunkt der Kündigung hinsichtlich der Veranstaltung erbracht worden sind, müssen vertragsgemäß vergütet werden.
Folgende Stornokosten werden in jedem Fall mindestens fällig:
– bis sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars
– bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Honorars
– bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Honorars
8. Beanstandung und Mängel
Offensichtliche Mängel sind dem Dienstleister unverzüglich ab Leistungserbringung mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Kunden hergeleitet werden.
9. Haftung
Der Dienstleister haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner im Rahmen der zu organisierenden Veranstaltung zugefügt werden, haftet der Dienstleister nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister im Auftrag des Kunden mit dessen Vertragspartnern Absprachen zu organisatorischen Dingen getroffen hat.
Der Dienstleister haftet im Rahmen des Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Gleiches gilt für das Eintreten von Umständen, die die Veranstaltung unmöglich machen, aber vom Dienstleister nicht verursacht wurden oder in anderer Weise zu vertreten sind.
10. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
Sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum des Dienstleisters.
Nutzungsrechte jeder Art an den vom Dienstleister erstellten Konzeptionen, Fotografien, Texten, Plänen, Entwürfen, Skizzen, sowie Programmen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei dem Dienstleister.
Der Dienstleister ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Der Dienstleister ist ebenfalls berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.
11. Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
kairi weddings & events wird von der Inhaberin Irina Klatt betrieben. Der Firmensitz von kairi weddings & events ist: Ermlander Weg 3, 30453 Hannover. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Hannover.
(Stand: 1. September 2020)